Im Wege der Zwangsvollstreckung soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:- Eingetragen im Grundbuch von Lychen Blatt 2642 BV 2 - 1/2 Anteil an Abt. I Nr. 2.1 an
lfd. Nr. 1
Gemarkung Lychen, Flur 18, FlurstĂĽck 234
Wohnbaufläche, Hospitalstraße 4
Größe: 288 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Ein mit einem Wohnhaus mit SeitenflĂĽgel bebautes GrundstĂĽck in 17279 Lychen, HospitalstraĂźe 4.
Verkehrswert: 115.250,00 €
- Eingetragen im Grundbuch von Lychen Blatt 2642 BV Nr. 2 - 1/2 Anteil an Abt. I Nr. 2.2 an
lfd. Nr. 2
Gemarkung Lychen, Flur 18, FlurstĂĽck 234
Wohnbaufläche, Hospitalstraße 4
Größe: 288 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Ein mit einem Wohnhaus mit SeitenflĂĽgel bebautes GrundstĂĽck in 17279 Lychen, HospitalstraĂźe 4.
Verkehrswert: 115.250,00 €
Der Zuschlag wurde in einem früheren Versteigerungstermin aus den Gründen des § 85a ZVG versagt mit der Folge, dass die Wertgrenzen weggefallen sind.Der Versteigerungsvermerk ist am 07.08.2025 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweis:Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer MaĂźnahmen bedĂĽrfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in fĂĽr Menschen mit Behinderungen: Frau Kuhnert, Tel. 03391 395 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.
Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, dass aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.
Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.